Jugendurlaub

J+S Urlaub

Gemäss Art. 329e OR können Lernende sowie Arbeitnehmer:innen, die ehrenamtlich in einer kulturellen oder sozialen Institution in der Jugendarbeit tätig sind, bis zum vollendeten 30. Altersjahr Jugendurlaub beziehen. Jugendurlaub wird für maximal 5 Arbeitstage pro Jahr bewilligt. Er kann auch tage- und halbtageweise bezogen werden. Der Urlaub ist unbezahlt. 

Vorgehen

Wer einen Urlaub beziehen will, muss diesen spätestens 2 Monate im voraus bei den Arbeitgebenden anmelden. Auf Verlangen muss eine Bestätigung der Trägerorganisation des Anlasses (z.B. eurer Abteilung) vorgelegt werden.
Das Antragsformular findet ihr auf der Website von Jugend und Sport (jugendundsport.ch) oder direkt unter jugendurlaub.ch

Infobrief 

Ein Infobrief für ein Lager dient dazu, alle Teilnehmenden und deren Erziehungsberechtigten über die wichtigsten Informationen zum Lager zu informieren. Er sorgt dafür, dass alle wissen, wann,wo,wie, was mitbringenundwas beachten. So können sich alle gut vorbereiten und Missverständnisse werden vermieden. 

Was kommt alles in den Infobrief? 

  • Datum und Ort des Lagers (inkl. Treffpunkt und Rückkehrzeiten)  
  • Kosten und Zahlungsinformationen 
  • Kontaktinformationen der Leitenden/Notfallnummer 
  • Verhaltensregeln oder wichtige Hinweise (z.B. Umgang mit Handy) 
  • evt. Packliste